Aktuelles aus dem Lohnsteuerrecht

Steuerliche Vorsorgepauschale 2024

Während des laufenden Jahres werden die Vorsorgeaufwendungen von Arbeitnehmern beim Lohnsteuerabzug ohne Rücksicht auf die tatsächliche Höhe stets mit der über die Programmablaufpläne in die Lohnsteuertabellen eingearbeiteten Vorsorgepauschale (VP) abgegolten.

Die zu berücksichtigende VP setzt sich aus einzelnen Teilbeträgen (Arbeitnehmeranteile) zusammen, und zwar grundsätzlich aus einem Teilbetrag für die

  • Rentenversicherung,
  • Krankenversicherung und
  • Pflegeversicherung.

Für jeden Versicherungszweig ist gesondert zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Ansatz der einzelnen Teilbeträge vorliegen. Die Summe aller Teilbeträge ergibt die anzusetzende VP.