Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente wird Pflicht
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber auch für ältere Verträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen Arbeitgeberzuschuss zahlen.
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber auch für ältere Verträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen Arbeitgeberzuschuss zahlen.