Pflegeversicherung: Elterneigenschaft nachweisen

Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz gab es umfassende Änderungen beim Pflegeversicherungsbeitrag. Der Beitragszuschlag für Kinderlose wurde erhöht und Familien mit mehreren jüngeren Kindern entlastet. Der Nachweis der Elterneigenschaft sowie die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder ist entscheidend.