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Praktische Umsetzung der Energiepreispauschale
Der Gesetzgeber hat die Arbeitgeber verpflichtet, allen ihren Mitarbeitern im September 2022 die sog. Energiepreispauschale in Höhe von je 300 EUR auszuzahlen. Die Refinanzierung für die Arbeitgeber erfolgt über Entnahmen aus dem Lohnsteueraufkommen.