Fachkräfteeinwanderung: Neuerungen seit 1. März 2024

Fachkräfte sollen schneller und mit weniger bürokratischen Hürden in Deutschland arbeiten können, so das Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, das am 7. Juli 2023 im Bundesrat beschlossen wurde. Das Gesetz besteht aus mehreren Teilen, die seit November 2023 sukzessive in Kraft treten.

Die zweite Stufe der neuen Regelungen ist zum 1. März 2024 in Kraft getreten: Ausländische Fachkräfte, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer nachweisen, können in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen.

Zusätzlich wird die sog. Anerkennungspartnerschaft eingeführt, bei der sich Arbeitgeber und Beschäftigte dazu verpflichten, das Anerkennungsverfahren aktiv zu betreiben und zeitnah durchzuführen. Im Rahmen dieser Partnerschaft bekommt der ausländische Beschäftigte zunächst für ein Jahr einen Aufenthaltstitel; eine Verlängerung auf bis zu drei Jahre ist möglich. Außerdem wird die Aufenthaltserlaubnis von 18 auf 24 Monaten verlängert, wenn an einer Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland teilgenommen wird. Die angehende Fachkraft kann zudem parallel zur Qualifizierung eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben. Weitere Regelungen, beispielsweise zur „Chancenkarte“, treten ab Juni 2024 in Kraft. Über Einzelheiten informiert die Bundesregierung.