Hitzegefahr im Blick behalten

Beschäftigte vor Hitze schützen

Arbeitgeber haben eine wichtige Rolle beim Hitzeschutz. Hitzebelastungen können die Leistungsfähigkeit und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer enorm beeinträchtigen – egal, ob sie im Büro, in der Industrie, im Handel oder im Freien arbeiten. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geben den gesetzlichen Rahmen zum Schutz der Beschäftigten vor. Darüber hinaus können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit einigen Maßnahmen auf die immer häufiger vorkommenden heißen Tage vorbereiten:

  • Vor Beginn der Hitzewelle über betriebliche Maßnahmen gegen die Gefahren hitzebedingter Gesundheitsschäden informieren,
  • Arbeits- und Pausenräume möglichst kühl halten,
  • ggf. Arbeitszeiten- und Pausenregelungen zeitweilig ändern, um die Mittagszeit arbeitsfrei zu halten,
  • schwere körperliche Arbeiten in die kühleren Morgenstunden verlegen,
  • Beschäftigte, die im Freien arbeiten, über geeignete Schutzkleidung sowie die Nutzung von Sonnenschutzmitteln informieren und diese ggf. zur Verfügung stellen,
  • ausreichend Wasser bereitstellen, insbesondere auf Ältere und Vorerkrankte achten, die ein erhöhtes Risiko für hitzebedingte Erkrankungen haben.

Praxistipp

Für Arbeitgeber mit Beschäftigten im Kraftfahrbereich oder Außendienst ist das Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes besonders interessant. Hier werden Hitzewarnungen für den aktuellen Tag und den Folgetag veröffentlicht. Im Hitzetrend kann außerdem die Hitzebelastung für bis zu weitere fünf Tage im gesamten Bundesgebiet abgelesen werden, sodass rechtzeitig Vorbereitungen für den Hitzeschutz getroffen werden können.