Striktes Verbot von Cannabis im Job

Mancher Befürworter der Cannabis-Legalisierung hatte sich auf das "freie" Kiffen ab dem 1. April gefreut, darf er dies zukünftig doch ganz legal tun. Allerding muss dies auf die Freizeit beschränkt bleiben. Die Teillegalisierung von Cannabis ändert nämlich nichts daran, dass Drogen aller Art am Arbeitsplatz verboten sind.