Praxistipp

Striktes Verbot von Cannabis im Job

Betriebliche Maßnahmen erforderlich?

Nach der Legalisierung des Eigenbedarfs besteht keine Verpflichtung, spezielle betriebliche Regelungen zum Konsumverbot von Cannabis am Arbeitsplatz zu erlassen. Wo dies jedoch sinnvoll erscheint, sollten Betriebsvereinbarungen ergänzt oder neu geschlossen werden.

Vor allem im Fahrdienst oder bei Tätigkeitsausübungen mit hohem Gefährdungspotenzial können Arbeitgeber den vorherigen Einsatz von Schnelltests anordnen, wobei dazu in aller Regel die vorherige Zustimmung des Betriebsrats eingeholt werden muss. Zudem sollten Maßnahmen zur Suchtprävention, insbesondere zur Aufklärung, ergriffen werden.

Gefährdungsbeurteilungen anpassen?

Suchtmittel gelten als Risiko für Mitarbeiter und sind damit für Gefährdungsbeurteilungen von Bedeutung. Was für Alkohol gilt, muss nun auch für Cannabis gelten. Ist der Konsum am Arbeitsplatz relevant, muss er in Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt werden. Zur Verbesserung der Arbeitssicherheit können folgende Maßnahmen in Betracht gezogen werden:

  • Bestehende Vereinbarungen oder Richtlinien zu Suchtmitteln um Cannabis erweitern
  • Bei Bedarf neue Regelungen erstellen
  • Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter, Vorgesetzte etc. anbieten
  • Überprüfung der Arbeitsbedingungen verbessern
  • Betriebsarzt und Suchtbeauftragten einschalten
  • In Suchtfällen bei der Vermittlung von Therapiemöglichkeiten unterstützen
  • Wiedereingliederung nach einer Therapie

Zudem sollten alle Beschäftigten klar darüber informiert werden, dass bei einem Arbeitsunfall unter dem Einfluss von Cannabis der Versicherungsschutz entfallen kann (Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 7. 2. 2019, S 19 U 40/18; Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 25. 5. 2023, 36 U 366/22). Diese Grundsätze der Sozialgerichte werden sich aufgrund der Legalisierung von Cannabis nicht ändern.