Kapitalbeteiligung für Mitarbeiter attraktiver

Zum 1. Januar 2024 ist das sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft getreten, das u.a. Verbesserungen bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung mit sich bringt. Dies betrifft einerseits den Ausbau der Steuerbefreiung für Vermögensbeteiligungen und andererseits die erweiterte Möglichkeit, geldwerte Vorteile aus der Vermögensbeteiligung erst zu einem späteren Zeitpunkt versteuern zu müssen.