Praxistipp

Als Nachtarbeit gilt laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit (23 bis 6 Uhr) umfasst. Nachtarbeitnehmer sind Beschäftigte, die Nachtarbeit in Wechselschicht leisten oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr nachts arbeiten.

Nachtarbeit: Soziale und gesundheitliche Risiken

Gesundheitliche Folgen der Nachtarbeit

In Deutschland arbeiten etwa sieben Prozent der Beschäftigten in Wechselschicht mit Nachtarbeit und etwa ein Prozent in Dauernachtarbeit. Diese Beschäftigungsformen haben nach einer aktuellen Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer. Dabei zeigen sich bei Dauernachtarbeit ähnliche Gefährdungen wie bei rotierender Nachtschichtarbeit.

Gestörter Tag-Nacht-Rhythmus

Arbeitet man längere Zeit nachts und wirkt damit dem natürlichen Tagesrhythmus entgegen, kann es zu gesundheitlichen Problemen kommen. Der menschliche Körper ist darauf ausgerichtet, tagsüber aktiv zu sein und nachts zu schlafen. So wird beispielsweise Melatonin hauptsächlich nachts ausgeschüttet, da Licht die Melatoninbildung hemmt. Dieses Hormon ist dafür verantwortlich, dass die körperliche Aktivität zurückfährt. Entsprechend ist man nachts müde, weniger leistungsfähig und unkonzentrierter als tagsüber.

Nachtarbeit stört den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus. Schon nach kurzer Zeit klagen viele Nachtarbeitnehmer über Konzentrationsschwäche, Müdigkeit und Kopfschmerzen. Wer dauerhaft gegen seine „innere Uhr“ lebt, bekommt langfristig die Folgen zu spüren: Schlafstörungen, Reizbarkeit, Nervosität, Appetitlosigkeit und Störungen des Magen-Darm-Traktes, sogar Diabetes und Bluthochdruck können entstehen. Da auch die Reaktions- und Leistungsfähigkeit vermindert ist, steigt nachts zudem das Unfallrisiko.