Praxistipp

Eine Inanspruchnahme von Qualifizierungsgeld ist nicht möglich, wenn für die gleiche Maßnahme bereits Förderleistungen nach § 82 SGB III beantragt wurden.

Stärkung der betrieblichen Weiterbildung

Neu: Das Qualifizierungsgeld

Unternehmen haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bei der BA ein sog. Qualifizierungsgeld für ihre Arbeitnehmer für die Dauer einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme zu beantragen, erhalten es aber frühestens ab dem 1. April 2024. Das Qualifizierungsgeld kann für Weiterbildungen von Beschäftigten genutzt werden, deren Arbeitsplätze aufgrund des anhaltenden Strukturwandels gefährdet sind und denen mit der Maßnahme eine zukunftssichere Beschäftigungsperspektive eröffnet wird. Vorausgesetzt wird, dass

  • innerhalb der nächsten drei Jahre mindestens 20 Prozent der Arbeitsplätze im Betrieb gefährdet sind (bei Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten mindestens 10 Prozent) und
  • eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag hierüber vorliegt. Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist stattdessen eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers zu den Qualifizierungsbedarfen ausreichend.

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent (bzw. 67 Prozent für Arbeitnehmer, die analog beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden) des Nettoentgelts, es wird als Entgeltersatz während der Weiterbildungsmaßnahme geleistet. Optional können Arbeitgeber es aufstocken. Referenzzeitraum ist der letzte Entgeltabrechnungszeitraum. Das Ist-Entgelt wird fiktiv unter Annahme des vereinbarten Umfangs des weiterbildungsbedingten Arbeitsausfalls berechnet.

Für die Bewilligung des Qualifizierungsgeldes müssen Dauer und Umfang der Weiterbildung, deren Kosten allein vom Arbeitgeber getragen werden, bereits beim Antrag feststehen. Dieser ist vom Arbeitgeber spätestens drei Monate vor Beginn der beruflichen Weiterbildung bei der BA zu stellen. Das Qualifizierungsgeld wird unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter und der Qualifikation der Beschäftigten geleistet.