Neues zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

Kriterien für Vergütung transparent machen

Zusammengefasst ist Arbeitgebern zu raten, transparent und nachvollziehbar darzulegen, nach welchen Kriterien sie v. a. die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder bemessen, welche vergleichbaren Arbeitnehmer berücksichtigt wurden und wie der Verlauf einer hypothetischen betriebsüblichen Karriere ermittelt wird. Betriebsratsmitgliedern sollen natürlich keine finanziellen oder sonstigen Nachteile entstehen. Gleichzeitig sollte jeder Arbeitgeber, unabhängig von strafrechtlichen Aspekten, daran interessiert sein, jeden Eindruck einer Begünstigung durch nicht nachvollziehbare Gehaltsentscheidungen zu vermeiden, schon um den Betriebsfrieden nicht zu gefährden.

Ob die Gesetzesänderungen wirklich Rechtssicherheit bringen und den Umgang mit einer hypothetischen Karriereentwicklung erleichtern, wird sich zeigen. Nach wie vor bleibt ungeregelt, welche Qualifikationen der betroffenen Personen in welcher Weise berücksichtigt werden dürfen und sollen. Es muss daher abgewartet werden, wie die neuen Vorschriften in der Praxis angewandt werden und welche Hinweise zu ihrer Auslegung die Gerichte geben.

Praxistipp

Das nicht zustimmungspflichtige „Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes“ wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet, dieser hatte in seiner letzten Sitzung des vergangenen Jahres am 15. Dezember 2023 keine Bedenken oder Änderungsvorschläge. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt standen bei Redaktionsschluss noch aus.