Jetzt dauerhaft: Krankschreibung per Telefon

Arbeitnehmer können sich seit dem 7. Dezember 2023 bei leichteren Erkrankungen wieder telefonisch krankschreiben lassen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über eine Änderung der entsprechenden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie beschlossen. Die telefonische Krankschreibung hatte sich in der Corona-Krise bewährt und ist nun dauerhaft möglich. Bei allen Erkrankungen mit leichtem Verlauf kann der Arzt den Patienten bis zu fünf Kalendertage krankschreiben – vorausgesetzt, der Versicherte ist in der Arztpraxis bekannt und es ist keine Videosprechstunde möglich.

Die Krankschreibung kann telefonisch nicht verlängert werden. Benötigt der Arbeitnehmer eine Folgebescheinigung, so muss er die Praxis aufsuchen. Wurde hingegen die erstmalige Bescheinigung bei einem Praxisbesuch ausgestellt, so kann die Krankschreibung telefonisch verlängert werden.

Telefonische Kinderkrankschreibung

Arbeitnehmer, die ihr krankes Kind zuhause betreuen müssen, können seit dem 18. Dezember 2023 die Krankschreibung dafür ebenfalls telefonisch einholen. Die Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld kann für maximal fünf Tage ausgestellt werden. Es gelten dieselben Voraussetzungen: Das Kind ist dem Arzt bekannt und die telefonische Ausstellung wird als vertretbar angesehen. Über Einzelheiten informiert die Bundesregierung.