Praxistipp

Die gesetzliche Grundlage für die Unterweisung ist § 12 Arbeitsschutzgesetz. Darauf aufbauend bestehen verschiedene Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, die die Unterweisungspflicht des Unternehmens im Hinblick auf spezielle Themen konkretisieren, z. B.

§ 29 Jugendarbeitsschutzgesetz, § 14 Mutterschutzgesetz, § 15 Siebtes Sozialgesetzbuch, § 12 Betriebssicherheitsverordnung, § 14 Biostoffverordnung, § 14 Gefahrstoffverordnung, § 11 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, § 63 Strahlenschutzverordnung, § 4 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“.

Unterweisungen: Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz

Inhalte einer Unterweisung

Die Themen der Unterweisungen sind sehr individuell und hängen von den jeweiligen Sicherheitsrisiken im Unternehmen und der Art der Tätigkeiten ab. Eine gute Orientierung können die Gefährdungsbeurteilungen geben, mit deren Hilfe die Risiken für die einzelnen Beschäftigten ermittelt werden. Bei einer Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung muss die Unterweisung entsprechend angepasst werden. Folgende Unterweisungen zum Arbeitsschutz kommen z. B. infrage:

  • Bildschirmtätigkeit
  • Brandschutz
  • Erste Hilfe
  • Gefahrstoffe
  • Heben und Tragen
  • Hygienemanagement
  • Ladungssicherung