Hilfe bei Konflikten in der Ausbildung

Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum, das von der Agentur für Arbeit auf Antrag durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung gefördert wird. Eine EQ dauert mindestens sechs Monate (bis 31. März 2024, vier Monate ab dem 1. April 2024 aufgrund des sog. Weiterbildungsgesetzes) und höchstens zwölf Monate. Der Förderzeitraum beginnt frühestens ab dem 1. Oktober, bzw. bei vorzeitigem Beginn ab dem 1. August eines Jahres. Am Ende der EQ wird dem Azubi ein Zeugnis über die gelernten Inhalte ausgestellt. Die EQ kann bei Aufnahme einer Ausbildung im entsprechenden Betrieb und Beruf auf die Ausbildungszeit angerechnet werden und auch mit dem Programm der Assistierten Ausbildung kombiniert werden.

Praxistipp

Mit dem sog. Weiterbildungsgesetz werden die Rahmenbedingungen für die EQ vom 1. April 2024 an modifiziert und die Durchführung erleichtert.

Neben der verkürzten Mindestdauer ist künftig u. a. eine Förderung im Rahmen der EQ auch dann möglich, wenn zuvor ein Ausbildungsverhältnis im selben Betrieb vorzeitig gelöst wurde, denn jeder verdient eine zweite Chance. Informationen zu den Leistungen zur Ausbildungsförderung bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.