Künstlersozialabgabe: Entgeltmeldung bis Ende März fällig

Arbeitgeber, die selbstständige Künstler und Publizisten beschäftigen, müssen alle Entgelte, die im Laufe eines Kalenderjahres für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen gezahlt werden, jährlich per Entgeltmeldung an die Künstlersozialkasse melden. Die Entgeltmeldung für die Künstlersozialabgabe für das Kalenderjahr 2023 ist bis zum 31. März 2024 fällig.

Der Meldebogen ist per Post an die Künstlersozialkasse zu übersenden. Alternativ ist eine Onlinemeldung möglich. Arbeitgeber können sich mit ihrer Abgabenummer und dem zugehörigen Authentifizierungscode online anmelden und anschließend ihre abgabepflichtigen Entgelte für das abgelaufene Jahr elektronisch übermitteln.

Die Jahresmeldung dient zur Bemessung der Künstlersozialabgabe. Sie ist für jede Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Leistungen zu zahlen und wird von der Künstlersozialkasse erhoben. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. 

Den Meldebogen, die Onlinemeldung und weitere Informationen finden Arbeitgeber auf der Internetseite der Künstlersozialkasse.

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