Praxistipp

Unterweisungen sollten inhaltlich nicht überfrachtet sein und im Regelfall nicht länger als 30 Minuten dauern. Sie können besser häufiger im Jahr zu einzelnen Themen stattfinden als einmal jährlich in einer Veranstaltung von zweistündiger Dauer.

Unterweisungen: Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz

Ziel und Methode einer Unterweisung

Unfälle passieren nicht nur im Haushalt. Auch bei der Arbeit kommt es zu Unfällen, die meldepflichtig sind, sofern sie eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder sogar den Tod zur Folge haben – im Jahr 2022 waren es laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung insgesamt rund 787.000.

Aus diesem Grund ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zu Unterweisungen der Beschäftigten notwendig und sinnvoll – und zwar nicht nur im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Denn Unterweisungen garantieren die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter sowie einen störungsfreien Betriebsablauf. Durch geringere Ausfallzeiten aufgrund von Unfällen und Krankheiten sowie dem sorgfältigen Umgang mit Anlagen und Maschinen können sich Kostenersparnisse ergeben.

Bei der Unterweisung informiert der Arbeitgeber seine Beschäftigten über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Sie findet während der Arbeitszeit statt. Ziel ist es, den Beschäftigten die konkreten, arbeitsplatz- und arbeitsaufgabenbezogenen Gefährdungen sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen nahezubringen, v. a. auch in Notfällen. So sind neben den arbeitsplatz- und branchenrelevanten Themen bei einer Unterweisung auch das richtige Verhalten bei Unfällen oder Bränden von Bedeutung. Dies ist Voraussetzung für einen sicheren Betriebsablauf und gesunde Arbeitsbedingungen, da die Arbeitssicherheit in erster Linie vom Verhalten der Mitarbeiter abhängt. Bei der Unterweisung sollen die entsprechenden Vorschriften und Regeln sowie Rettungs- und Notfallmaßnahmen im Unternehmen konkret vorgestellt und erläutert werden.

Die Unterweisung zur Arbeitssicherheit ist Aufgabe des Unternehmens, die z. B. auf Führungskräfte, Teamleitungen oder externe Fachkräfte übertragen werden kann. Die Gesamtverantwortung liegt aber weiterhin bei der Unternehmensleitung. Die Methode, wie die Inhalte vermittelt werden, ist nicht vorgeschrieben, die Unterweisungen erfolgen in der Regel mündlich. So kann z. B. die Unterweisung zum Brandschutz auch in Form eines Gangs durch das Gebäude stattfinden. Das alleinige Aushändigen der Sicherheitsvorschriften oder Regeln reicht jedoch nicht aus.