Änderungen beim Elterngeld

Für Geburten ab dem 1. April 2024 hat die Bundesregierung mit dem „Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024“ auch Änderungen beim Elterngeld beschlossen. Diese wirken sich sowohl auf die Partnermonate als auch auf höherverdienende Eltern aus.

Bislang können Eltern sich insgesamt 14 Monate Elternzeit nach ihren Wünschen untereinander aufteilen. Neben zwölf Monaten Basiselterngeld können sie zwei zusätzliche Partnermonate erhalten, wenn sich beim anderen Ehepartner das Einkommen mindert. Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt nun, dass beide Elternteile in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes nur noch einen Monat gemeinsam zuhause bleiben und gleichzeitig Elterngeld beziehen können. Wollen Eltern die 14 Monate voll nutzen, so muss das andere Elternteil sich also mindestens einen Monat lang allein um das Kind kümmern. Ausnahmen gibt es bei Mehrlingen und Frühchen sowie bei Inanspruchnahme von ElterngeldPlus.

Ab dem 1. April 2024 wird zudem die Einkommensgrenze, ab der kein Anspruch auf Elterngeld besteht, gesenkt. Bei Paaren liegt sie dann bei 200.000 EUR (bislang 300.000 EUR), bei Alleinerziehenden bei 150.000 EUR (bisher 250.000 EUR). Für Geburten ab dem 1. April 2025 sinkt die Grenze für Paare nochmals auf dann 175.000 EUR. Fragen und Antworten zu den Neuregelungen sind beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jungend zu finden.