eAU - Neue Regelung beim Kassenwechsel

Seit letztem Jahr hat die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) den „gelben Schein“ abgelöst und die Beteiligten haben sich mittlerweile mit dem neuen Verfahren angefreundet. Was aber nicht bedeutet, dass es nicht noch Potenzial für Verbesserungen geben würde. So funktionierte der Informationsaustausch bei einem Kassenwechsel während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit (AU) nicht immer reibungslos. Diese Informationslücke beim Datenabruf wurde zum 1. April 2024 mit dem sog. Weiterleitungsverfahren geschlossen.