Nochmals Änderungen beim Elterngeld

Für Geburten ab dem 1. April 2024 hatte die Bundesregierung mit dem „Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024“ Änderungen beim Elterngeld beschlossen. Diese wirken sich sowohl auf Partnermonate als auch auf höherverdienende Eltern aus. Mit dem „Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024“, das am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, wurden diese Regelungen nun noch einmal verändert.

Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt, dass beide Elternteile in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes nur noch einen Monat lang gemeinsam zuhause bleiben und gleichzeitig Elterngeld beziehen können. Ausnahmen hiervon gelten bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei der Inanspruchnahme von ElterngeldPlus. Nun wurde diese Ausnahmeregelung auch auf neugeborene Kinder ausgeweitet, bei denen eine Behinderung ärztlich festgestellt wird, sowie auf Geschwisterkinder mit einer Behinderung, für die Eltern schon den Geschwisterbonus beim Elterngeld erhalten.

Zudem war für Geburten ab dem 1. April 2024 die Einkommensgrenze, ab der kein Anspruch auf Elterngeld mehr besteht, für Personen mit gemeinsamem Elterngeldanspruch auf 200.000 EUR gesenkt worden. Diese Grenze gilt nach dem „Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024“ nun auch für Alleinerziehende. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt nähere Informationen.