Steuerfreie Prämie als Inflationsausgleich
Flexible Auszahlung möglich
Die Inflationsausgleichsprämie kann bis zum Höchstbetrag von 3.000 EUR als Bar- und/oder Sachzuwendung steuer- und beitragsfrei gewährt werden. Eine Kombination der Zuwendungen ist möglich.
Hat ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter z. B. seit dem 26. Oktober 2022 eine Prämie von 1.000 EUR gewährt, kann dieser Mitarbeiter bis zum 31. Dezember 2024 noch weitere Prämienzahlungen in Höhe von insgesamt 2.000 EUR erhalten. Ratenzahlungen sind möglich, denkbar ist z. B. auch eine Staffelung mit monatlichen Zahlungen. Entscheidend ist, dass bei Erreichen des Höchstbetrags für den übersteigenden Betrag Steuer- und Beitragspflicht eintritt.