Fluchtwege in Arbeitsstätten

Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass sich ihre Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Eine wesentliche Rolle spielen dabei die Fluchtwege und Notausgänge, die in der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 genauer beschrieben sind. Die ASR A2.3 wird zurzeit auf Grundlage eines Gutachtens der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) überarbeitet.