Geschenke: 35-EUR-Grenze ohne Pauschalsteuer

Geschenke an Geschäftsfreunde können als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Wert des Geschenks unter der 35 EUR liegt. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. März 2017 (IV R 13/14) stellt die vom Schenkenden übernommene Pauschalsteuer ebenso ein Geschenk dar und ist zum eigentlichen Wert des Geschenks hinzuzurechnen. Überschreitet diese Summe den Betrag von 35 EUR, entfällt der Betriebsausgabenabzug. Um die steuerliche Entlastung zu erhalten, müssten die Geschäftsgeschenke deutlich billiger ausfallen. Das Bundesfinanzministerium hat die Neuregelung zu Geschenken zwar im Bundessteuerblatt veröffentlicht, allerdings wurde gleichzeitig eine Fußnote eingefügt, laut der die Finanzverwaltung die Vereinfachungsregelung in Randnummer 25 des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2015 (BStBl 2015 I S. 468) weiterhin anwendet. Für den Betriebsausgabenabzug (35-EUR-Grenze) ist somit weiterhin allein der Geschenkwert maßgeblich – ohne Hinzurechnung der übernommenen Pauschalsteuer.