Nach dem Entwurf eines Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes soll das sogenannte Vereinfachte Verfahren beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag künftig von allen Betrieben gewählt werden können, unabhängig von besonderen Voraussetzungen. Aufgrund von Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren war bis Redaktionsschluss jedoch nicht klar, ob die Neuregelung wie geplant bereits am 1. Januar 2017 oder gegebenenfalls erst einige Monate später in Kraft treten wird.