Die neue Flexi-Rente

Rentenansprüche sichern und erhöhen

Durch das sogenannte Flexi-Rentengesetz soll es verbesserte Möglichkeiten geben, Teilzeitarbeit und Rente „flexibel und individuell“ zu kombinieren. Der Hinzuverdienst soll „im Rahmen einer Jahresbetrachtung“ stufenlos bei der Rente berücksichtigt werden. Wer eine vorgezogene Vollrente wegen Alters bezieht und weiterarbeitet, soll dadurch künftig regelmäßig seinen Rentenanspruch erhöhen. Auch Vollrentner sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen. Arbeitet jemand nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter, kann er auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit verzichten, um so weitere Entgeltpunkte und damit einen höheren Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Um Rentenabschläge auszugleichen, soll es möglich sein, früher und flexibler als bisher zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen.

Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer soll für Arbeitgeber dadurch attraktiver werden, dass der bisher zu zahlende gesonderte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze vom 1. Januar 2017 an für fünf Jahre entfällt. Der Arbeitgeber spart somit 1,5 % Lohnnebenkosten ein. Zum Jahreswechsel muss eine Änderungsmeldung aufgrund des Wechsels im Beitragsgruppenschlüssel von 2 nach 0 übermittelt werden (die Jahresmeldung 2016 erübrigt sich dadurch).