Beispiel PGR vor Erreichen der Regelaltersgrenze
Sachverhalt:
Bernd Schneider bezieht seit dem 1. Oktober 2016 nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters. Er bleibt über den Rentenbeginn hinaus weiterhin bei seinem bisherigen Arbeitgeber dem Grunde nach versicherungspflichtig beschäftigt.
Beurteilung:
Durch den Bezug der Vollrente wegen Alters ist Herr Schneider versicherungsfrei in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber hat allerdings entsprechende Beitragsanteile zu diesen Versicherungszweigen zu entrichten.
Der Arbeitgeber hat folgende Meldungen zu erstellen:
30.09.2016 | Abgabegrund | 32 | BGR | 1111 | PGR | 101 |
01.10.2016 | Abgabegrund | 12 | BGR | 3321 | PGR | 119 |
Herr Schneider gibt keine Erklärung ab, vom 1. Januar 2017 an rentenversicherungspflichtig werden zu wollen. Ab 1. Januar 2017 entfällt aufgrund gesetzlicher Bestimmung der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung.
Der Arbeitgeber hat folgende Meldungen zu erstellen:
31.12.2016 | Abgabegrund | 32 | BGR | 3321 | PGR | 119 |
01.01.2017 | Abgabegrund | 12 | BGR | 3301 | PGR | 119 |
Beispiel PGR bei Aufnahme der Beschäftigung in der Zeit vom 1.1.2017 – 30.6.2017
Sachverhalt:
Monika Müller bezieht seit dem 1. Februar 2017 nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters. Ihr bisheriger Arbeitgeber beschäftigt Frau Müller auch über den Renteneintritt hinaus sozialversicherungspflichtig weiter. Allerdings verzichtet Frau Müller am 31. Januar 2017 auf die Rentenversicherungsfreiheit, um später einen höheren Rentenanspruch zu haben. Ein Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung ist nicht zu zahlen.
Beurteilung:
Durch den Bezug der Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze wäre Frau Müller versicherungsfrei in der Rentenversicherung. Durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit bleibt Frau Müller in vollem Umfang rentenversicherungspflichtig. In der Arbeitslosenversicherung besteht umfassende Versicherungs- und Beitragsfreiheit.
Der Arbeitgeber hat folgende Meldungen zu erstellen:
31.01.2017 | Abgabegrund | 32 | BGR | 1111 | PGR | 101 |
01.02.2017 | Abgabegrund | 12 | BGR | 3101 | PGR | 101 (ersatzweise) |
Nach dem 30. Juni 2017 ist die zum 1. Februar 2017 erstattete Anmeldung mit dem ersatzweise verwendeten PGR 101 zu stornieren und eine neue Anmeldung zum 1. Februar 2017 mit dem PGR 120 abzugeben. Änderungen im Beitragsgruppenschlüssel ergeben sich nicht.