Die neue Flexirente

Meldeverfahren

Zur korrekten Bestimmung der für die Rentenberechnung zugrunde zu legenden Entgeltpunkte bis zum Beginn einer Altersvollrente sowie der Zuschläge jeweils für Zeiten einer Beschäftigung während eines Altersvollrentenbezugs vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist künftig eine differenzierte Darstellung von Beschäftigungszeiten rentenversicherungsfreier und rentenversicherungspflichtiger Altersvollrentner im Meldeverfahren notwendig. Hierfür wird der bestehende Personengruppenschlüssel (PGR) 119 für „Versicherungsfreie Altersvollrentner“ angepasst sowie ein neuer PGR 120 „Versicherungspflichtige Altersvollrentner“ eingeführt.

Da die rentenversicherungsrechtlichen Änderungen zum 1.1.2017 in Kraft treten, die systemseitige Umsetzung des neuen PGR 120 jedoch erst zum 1.7.2017 möglich ist, gelten folgende Übergangsregeln: