Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Steuerfreibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen

Für die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sieht § 3 Nr. 39 EStG seit dem 1. Juli 2021 einen Freibetrag in Höhe von 1.440 EUR vor; zuvor lag dieser Freibetrag bei 360 EUR.

Die Beteiligung muss Arbeitnehmern im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt überlassen werden. Die Möglichkeit zur Beteiligung muss grundsätzlich allen Arbeitnehmern des Unternehmens offenstehen, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots durch den Arbeitgeber ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen.

Zusätzlichkeit wird nicht verlangt

Die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 39 EStG verlangt keine Zusätzlichkeit. Sie ist also auch nutzbar, wenn eine Vermögensbeteiligung im Rahmen einer Entgeltumwandlung überlassen wird und eine sofortige Besteuerung in Betracht kommt. Allerdings: Im Falle einer Entgeltumwandlung besteht Beitragspflicht zur Sozialversicherung.