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Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Seit dem 1. Juli 2021 werden Mitarbeiterkapitalbeteiligungen stärker als bisher steuerlich gefördert. Einerseits können die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen zunächst unversteuert bleiben. Bei der Besteuerung kann andererseits ein deutlich höherer Freibetrag in Anspruch genommen werden. Wir geben einen Überblick über die Neuregelungen.