eAU - elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

AU-Bescheinigung als Basis

Die AU-Bescheinigung vereint vielfache Nachweis- und Informationsverpflichtungen auf sich, welche im Rahmen der Digitalisierung jeweils betrachtet und berücksichtigt werden mussten. So erhalten Arbeitnehmer gegen Vorlage der AU-Bescheinigung Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber sowie nachfolgend bei längerer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Die AU-Bescheinigung hat einen besonderen Beweiswert, weil sie ein ärztliches Attest ist, wonach nach ärztlicher Untersuchung die vorliegende Krankheit tatsächlich auch zur Arbeitsunfähigkeit führt. Aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung für alle Verfahrensbeteiligten ist daher in der AU-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellen darf.

Die AU-Bescheinigung dient zudem auch als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gegenüber den Arbeitsagenturen und Jobcentern und wird in Verletztengeldfällen, demnach bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten eingesetzt. Aus diesem Grund besteht das aktuelle Formular aus vier ähnlichen Ausfertigungen für

  • die Krankenkasse,
  • den Arbeitgeber,
  • den Versicherten und
  • den Vertragsarzt.

Die Ausfertigung für den Arbeitgeber ist erheblich reduziert, weil keine Informationen zu Diagnosen und keine weitergehenden Hinweise enthalten sein dürfen.