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eAU - elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Der „gelbe Schein“ hat bald ausgedient: Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist beschlossene Sache. Sie erfolgt ab Oktober 2021 in verschiedenen Schritten. Die Arbeitgeber erhalten ab dem 1. Juli 2022 (im Rahmen der Pilotierung ggf. auch schon früher) die Möglichkeit, AU-Daten ihrer Beschäftigten von den Krankenkassen anzufordern. Hier ein erster Überblick.