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Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente wird Pflicht
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber auch für ältere Verträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen Arbeitgeberzuschuss zahlen. Dies gilt für Entgeltumwandlungen im Rahmen einer Direktversicherung, Pensionskasse oder eines Pensionsfonds, bei denen der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart.