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Zwei neue Berufskrankheiten
Zum 1. August 2021 wurden zwei neue Krankheiten in die Berufskrankheiten-Liste aufgenommen. Es handelt sich dabei um Hüftgelenksarthrose durch Heben und Tragen schwerer Lasten sowie um Lungenkrebs durch Passivrauchen, wenn die erkrankte Person am Arbeitsplatz viele Jahre intensiv Passivrauch ausgesetzt war.
Die Anpassung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) erfolgt auf Basis entsprechender wissenschaftlicher Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Weitere Einzelheiten hierzu sind zu finden bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.