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Weihnachtsgeld: Kein Corona-Bonus
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis zum 31. März 2022 eine steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung aufgrund der pandemiebedingten Zusatzlasten am Arbeitsplatz in Höhe von maximal 1.500 EUR gewähren. Dieser Freibetrag gilt für Einmalzahlungen (auch als Sachzuwendung möglich), die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Daher fällt z. B. das vom Arbeitgeber gezahlte Weihnachtsgeld nicht darunter.