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Long-Covid: Das unterschätzte Phänomen
Maßnahmen, die helfen
Reha-Maßnahme kann helfen
Ein wichtiger Baustein, um die Beschwerden so früh wie möglich unter Kontrolle zu bringen, ist eine – möglichst auf Long-COVID-Patienten spezialisierte – Reha-Maßnahme. Dort lernen die Betroffenen, mit den Symptomen besser umzugehen, z. B. durch Entspannungstechniken, Physiotherapie und Bewegung sowie psychotherapeutische Begleitung. Teil der Reha ist auch eine Arbeitsplatzanalyse, um den Erkrankten durch eine passende Wiedereingliederungsmaßnahme den Weg zurück in den Beruf zu erleichtern. Die meisten Berufstätigen können eine Reha-Maßnahme über die Deutsche Rentenversicherung beantragen. Wird die COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit bzw. Arbeitsunfall anerkannt, ist die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse zuständig.
Was können Arbeitgeber tun?
Mitarbeiter mit Long-COVID-Symptomen leiden oft sehr unter den Einschränkungen ihrer Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit. Personalverantwortliche sollten zusammen mit den Betroffenen überlegen, wie sich diese trotz Krankheit weiter beruflich betätigen können. Die Arbeit im Homeoffice und flexible Arbeitszeiten könnten eine Möglichkeit sein, zumindest in Teilzeit weiterzuarbeiten. Mitarbeiter mit einer Fatigue sollten vorläufig nicht mit stark termingebundenen Aufgaben betraut werden. Bei einem Mitarbeiter, der mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig krankgeschrieben war, ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vorgeschrieben. Unternehmen sollten ihre Führungskräfte und Personalverantwortlichen für das Thema Long-COVID sensibilisieren.
Praxistipp
- Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat einen Leitfaden für Führungskräfte entwickelt, wie diese Beschäftigte nach einer Long-COVID- Erkrankung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz unterstützen können.
- S1-Leitlinie zu Post-/Long-COVID
- Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ein Diagnostik- und Reha-Programm entwickelt, das von allen arbeitsbedingt an COVID-19 Erkrankten in Anspruch genommen werden kann.
- Voraussetzungen für die Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall