Aktuelle Steueränderungen
Zweites Familienentlastungsgesetz
Mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz soll ab Januar 2021 das Kindergeld pro Kind monatlich um 15 EUR angehoben werden. So soll das Kindergeld monatlich für das erste und zweite Kind jeweils 219 EUR, für das dritte Kind 225 EUR und für das vierte und jedes weitere Kind 250 EUR betragen.
Parallel wird auch der Kinderfreibetrag von 7.812 EUR auf 8.388 EUR pro Kind angehoben. Dies bedeutet für die monatliche Lohnabrechnung, dass sich ab Januar 2021 die Belastung für die Annexsteuern (wie Kirchensteuer und ggf. Solidaritätszuschlag) weiter verringern wird.
Zu einer weiteren geringen lohnsteuerlichen Entlastung kommt es durch die Anhebung des Grundfreibetrags ab 2021. Dieser wird entsprechend der Vorgaben des Existenzminimumberichts erhöht – auf welche Höhe genau, das steht derzeit noch nicht fest.