Steuerbefreiung für Weiterbildungsleistungen

Der Gesetzgeber will die im Koalitionsvertrag vorgesehene Weiterbildungsförderung durch den Arbeitgeber als Teil der Nationalen Weiterbildungsstrategie auch steuerlich durch flankierende Maßnahmen umsetzen. Mit der neuen Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 19 Einkommensteuergesetz (EStG) soll dieses Ziel erreicht werden.