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Überlassung von Vermögenbeteiligungen
Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurden u. a. die steuerlichen Anreize für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ausgeweitet. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein aktuelles Schreiben vom 1. Juni 2024 veröffentlicht, wir stellen nachfolgend einige der Konkretisierungen vor.