Rechtskreistrennung: Abschied auf Raten

Für 1991 wurde das Jahresentgelt in den neuen Bundesländern noch in den Sozialversicherungsausweis der DDR eingetragen, seit 1992 gilt auch im Beitrittsgebiet das Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Weil aber nach dem Renten-Überleitungsgesetz in Ost und West unterschiedliche Rechengrößen galten, wurde das Rechtskreiskennzeichen eingeführt. Nach dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz aus dem Jahr 2017 gilt künftig im gesamten Bundesgebiet einheitliches Rentenrecht, sodass die Kennzeichnung für Meldezeiträume nach dem 31. Dezember 2024 entfallen kann.

Zum 1. Januar 2025 wird die Rechtsangleichung beendet sein. Dann gelten bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Erhöhung der gesetzlichen Renten in West- und Ostdeutschland erfolgte bereits zum 1. Juli 2024 erstmals auf Basis bundeseinheitlicher Rechengrößen in der Rentenversicherung.

Es gibt aber auch im DEÜV-Meldeverfahren und im Beitragsnachweisverfahren Rechtskreistrennungen nach dem Beschäftigungsort. Hier dient die Angabe dazu, dass die Rentenversicherung die spätere gesetzliche Rente der Arbeitnehmer richtig berechnen kann.

Die ab 1. Januar 2025 geltenden bundeseinheitlichen Rechengrößen führen zu Änderungen im DEÜV-Meldeverfahren und im Beitragsnachweisverfahren: