Hochwasserhilfe für Arbeitgeber

Die Hochwasserkatastrophe im Frühsommer hat enorme Schäden verursacht, die bei vielen Unternehmen in der Region zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Der GKV-Spitzenverband hat am 24. Mai 2024 Unterstützungsmaßnahmen für die vom Hochwasser betroffenen Arbeitgeber bekannt gegeben. So können die bereits fällig gewordenen oder noch fällig werdenden Sozialversicherungsbeiträge für die Ist-Monate Mai bis September 2024 unter vereinfachten Bedingungen zinslos und ohne Sicherheitsleistungen gestundet werden. Auch Beiträge, die bereits vorher fällig geworden sind und gestundet wurden, können von der Sonderregelung erfasst sein. Für den Zeitraum Mai bis September 2024 werden zudem weder Säumniszuschläge noch Mahngebühren erhoben.

Damit die vom Hochwasser unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Arbeitgeber von den Sonderregelungen profitieren können, müssen sie einen Antrag stellen. Als Schadensnachweise gegenüber der Krankenkasse können beispielsweise eine Bestätigung der Gemeinde oder Fotos des Betriebsgebäudes, auf denen die Beschädigung zu erkennen ist, dienen.