KUG: Erleichterter Zugang erneut verlängert

Die Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG) sind um weitere drei Monate bis zum 30. September 2022 verlängert worden. Dies geht aus der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) hervor, die am 30. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Demnach bleibt es ausreichend, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sind – regulär liegt die Schwelle bei einem Drittel. Auch müssen Beschäftigte weiterhin keine Minusstunden aufbauen.

Andere pandemiebedingte Sonderregelungen sind hingegen am 30. Juni 2022 ausgelaufen. Das betrifft die höheren Leistungssätze ab dem vierten Bezugsmonat, die längere Bezugsdauer sowie die Einbeziehung der Leiharbeit. Das KUG beträgt damit seit Juli 2022 wieder 60 bzw. 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz und wird für maximal 12 Monate gewährt. Ebenfalls zum 30. Juni 2022 endete die Steuerfreiheit der Arbeitgeberzuschüsse zum KUG.