Steuerfreie betriebliche Gesundheitsleistungen

Bestimmte Präventions- und betriebliche Gesundheitsförderungsleistungen, die vom Arbeitgeber (teil-) finanziert werden, können gemäß § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei bleiben. Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 20. April 2021 eine sog. Umsetzungshilfe veröffentlicht, mit der die begünstigten Maßnahmen sowie die erforderlichen Nachweise erläutert werden.