Pflegeversicherung: Beitragszuschlag steigt

Leistungsverbesserung in der Pflegeversicherung

Mit der Erhöhung des PV-Beitragszuschlags und einem neuen Steuerzuschuss ab dem Jahr 2022 in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich werden Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung finanziert, die zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Unter anderem ist eine Dynamisierung einiger Pflegeleistungen und eine Entlastung bei den Eigenanteilen für die Unterbringung in stationären Pflegeeinrichtungen vorgesehen. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen ihre Pflegeversicherungsbeiträge ab dem 1. Januar 2022 also in Höhe von 3,4 Prozent, für alle anderen Arbeitnehmer gilt weiterhin ein Pflegeversicherungsbeitragssatz von 3,05 Prozent (voraussichtlich). Auch wenn diesbezüglich zum 1. Januar 2022 keine rechtlichen Änderungen vorgenommen werden, geben wir im Folgenden einen Überblick, was im Zusammenhang mit dem PV-Beitragszuschlag in der betrieblichen Praxis zu beachten ist.