Dauerhafte Überstunden schaden der Gesundheit

Gründe für Überstunden

In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) allen Arbeitgebern in der EU aufgegeben, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten „systematisch und vollständig“ zu erfassen (EuGH, Urteil vom 14. 5. 2019, C-55/18). Das Urteil zielt v. a. auf den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nach der EU-Grundrechtecharta ab.

Das Recht auf Arbeitszeiterfassung hat ganz konkrete Gründe, die mit dem Schutz der Arbeitnehmer und ihrem Recht auf Erholungszeiten, Mindestlohn und Urlaub zusammenhängen. Aber auch Betriebe werden davon profitieren, dass die Mitarbeiter mit Regelarbeitszeit sicherheitsbewusster, besser und gesünder arbeiten, sodass sich die Ausfallzeiten durch Krankheit und Unfälle reduzieren und die Arbeit produktiver wird. Daher lohnt sich für Arbeitgeber schon jetzt ein Blick auf die Überstundenkonten ihrer Mitarbeiter. Fallen in einem Unternehmen, in einzelnen Abteilungen oder bei bestimmten Personen nämlich dauerhaft Überstunden an, kann dies ein Zeichen dafür sein, dass dort Prozesse und Strukturen nicht stimmen – zulasten der Gesundheit der Beschäftigten und auf Kosten des Betriebes.

Gründe für Überstunden

Für die Ableistung von Überstunden gibt es viele Gründe. Häufig sind es Arbeitsspitzen, die manchmal auch regelmäßig wiederkehren können. Aber auch eine permanent hohe Arbeitsdichte oder gar Überforderung führen zu – dann oft ständigen – Überstunden. Über einen gewissen Zeitraum und in einem überschaubaren Rahmen sind Überstunden sicherlich tragbar. So fühlen sich manche Beschäftigte mehr gebraucht, wenn sie einen Vollzeitjob samt Überstunden ableisten. Fest steht allerdings auch: Überstunden, v. a. wenn sie über einen längeren Zeitraum geleistet werden, können krank machen. Das gilt besonders dann, wenn der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit hat, über die Arbeitszeitdauer und -einteilung frei zu entscheiden.

Praxistipp

Beschäftigte in Deutschland machten im ersten Quartal 2019 im Schnitt 2,13 bezahlte und 2,0 unbezahlte Überstunden pro Monat. Weitere Infos zum Überstundenaufkommen bietet das Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Eine aktuelle Studie zum Überstundenaufkommen in verschiedenen Branchen und nach Altersstufen ist der "Arbeitszeitmonitor 2019" Die BAuA liefert einen aktuellen Report „Arbeitswelt im Wandel, Zahlen – Daten – Fakten“ aus dem April 2019 mit u. a. Informationen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.