Zukünftig höhere Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 dem „Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) zugestimmt. Dadurch wird im Wesentlichen ab 2018 die Rentenhöhe der jährlich mehr als 170.000 Arbeitnehmer angehoben, die eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Anspruch nehmen müssen, weil sie krankheitsbedingt vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.

Während heute nur der Zeitraum zwischen Rentenbeginn und 62. Lebensjahr der Versicherungsdauer hinzugerechnet wird, um die Rente zu erhöhen, wird diese Zurechnungszeit für Neuzugänge schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr verlängert. Erwerbsgeminderte werden langfristig so gestellt, als ob sie drei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten. Bereits 2014 war die Zurechnungszeit um zwei Jahre angehoben worden. Langfristiges Ziel ist es, dass die Erwerbsminderungsrenten den Betrag der Grundsicherung übersteigen.