Inklusion im Betrieb

Änderungen im Schwerbehindertenrecht

Ein Kernstück des BTHG werden die Änderungen im Schwerbehindertenrecht sein, welches durch die Reformstufe 2 zukünftig in §§ 151 bis 241 des neu gefassten SGB IX zu finden sein wird, wobei einige Punkte bereits seit dem 1. Januar 2017 gelten.