Das Budget für Arbeit

Unbürokratische Lebenshilfe

Was in einigen Regionen schon seit zehn Jahren erprobt wird, ist ab dem 1. Januar 2018 Gesetz: Wechseln Menschen mit Behinderungen aus einer entsprechenden Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt, erhalten ihre neuen Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss von bis zu drei Vierteln des Entgelts. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten.

„Budget für Arbeit“ lautet der Titel des neuen § 61 im SGB IX, der in dieser Form am 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Ähnlich wie mit dem schon seit langem geltenden „Persönlichen Budget“ soll mit der Budget- Form die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unbürokratischer gestaltet werden – weg von den Formularen, hin zu wirksamer Lebenshilfe.