Kein Anspruch auf Vollzeit-Rückkehr

Das geplante Rückkehrrecht von Teilzeitkräften auf eine Vollzeitstelle kommt nicht zustande. Das von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles geplante Gesetz wurde vom Kanzleramt blockiert und ist somit für diese Legislaturperiode gescheitert.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollten Beschäftigte, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, zum Beispiel während der Eltern- oder Pflegezeit, im Anschluss daran zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Das Gesetz sollte für Betriebe ab 15 Beschäftigten gelten – dies war auch gleichzeitig der Hauptstreitpunkt innerhalb der Großen Koalition. Die Gegner wollten die Schwelle bei 200 Beschäftigten pro Betrieb festlegen.