Praxistipp

  • Die Broschüre „Mit dem Rad sicher mobil“ der VGB kann hier heruntergeladen werden.
  • Ein Fahrradleasingrechner hilft bei der Planung.

Rauf aufs Rad - gesund zur Arbeit

Nutzung von Dienstradleasing steigt

Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern die Nutzung eines Dienstrades an. Dieses wird – egal ob mit oder ohne Elektromotor – steuerlich ähnlich behandelt wie ein Dienstauto. Meistens least der Arbeitgeber das Dienstrad und beteiligt sich an den Kosten. Darf der Arbeitnehmer das Rad auch privat nutzen, sollte der Arbeitgeber dies in einem Überlassungsvertrag oder einem Zusatz zum Arbeitsvertrag regeln. Der Arbeitgeber kann die Leasing- und Versicherungsraten als Betriebsausgaben absetzen, während der Arbeitnehmer den größten Teil der monatlichen Nutzungsrate per Gehaltsumwandlung trägt. Arbeitnehmer, die mit dem Dienstrad zur Arbeit fahren, können die Entfernungspauschale in der Steuererklärung geltend machen.