Änderung beim Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen haben während der Schutzfristen einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss. Anfang 2021 hat sich die Berechnungsformel des Zuschusses für Arbeitnehmerinnen geändert, die ausschließlich ein Arbeitsentgelt je Stunde beziehen.