Deutsch-philippinisches Sozialversicherungsabkommen ab 1. Juni in Kraft

Das deutsch-philippinische Sozialversicherungsabkommen tritt am 1. Juni 2018 in Kraft. Demnach gelten für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Der Entsendezeitraum kann bis zu 48 Kalendermonate betragen. Lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer sollen im sozialen Sicherungssystem ihres bisherigen Beschäftigungsstaates integriert bleiben.